Seit 2004 gibt es das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses besagt, dass sich die Krankenkasse an den Kosten ihrer Gesundheitsakte beteiligen kann.
Es ist allerdings der Krankenkasse überlassen, in ihrer Satzung nähere Einzelheiten zu Art und Höhe der finanziellen Unterstützung festzulegen.
Sie können einen Antrag auf „Kostenübernahme / Kostenerstattung für die elektronische Gesundheitsakte“ bei ihrer Krankenkasse einreichen, sollten aber bedenken, dass Sie sicherlich gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen wie z.B. geringes Einkommen (Härtefallregelung). Weisen Sie darauf hin, dass durch die elektronische Gesundheitsakte ihre medizinische Versorgung und Sicherheit in Notsituationen erreicht bzw. verbessert werden kann.
§ 68 Finanzierung einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte (Fünftes Buch - SGB V)
Zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung können die Krankenkassen ihren Versicherten zu von Dritten angebotenen Dienstleistungen der elektronischen Speicherung und Übermittlung patientenbezogener Gesundheitsdaten finanzielle Unterstützung gewähren. Das Nähere ist durch die Satzung zu regeln. (Bundesministerium der Justiz)